Pressemitteilung, 30. Mai 2023
Berlin/Brandenburg/Schönefeld. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Wochenende bestätigt, dass das „Stop Deportation Protest Camp“ (1.- 6. Juni) wie von der Initiative Abschiebezentrum BER verhindern geplant am Kiekebuscher See in Schönefeld in der Nähe des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) stattfinden darf. Damit wies das Gericht die Beschwerde des Polizeipräsidiums des Landes Brandenburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts am Freitagabend zurück. Die Veranstaltenden sehen sich durch das Urteil erneut in ihrem Verdacht bestätigt, dass die Versammlungsbehörde Gründe vorgeschoben hatte, um das Protest-Camp zu verhindern. Der Aufbau hat inzwischen begonnen, ungefähr 500 Teilnehmende werden erwartet. Die Veranstaltenden laden Journalist*innen zu einer Pressekonferenz am 1. Juni um 10 Uhr ins Protestcamp nach Schönefeld ein.
Presseperson Sulti Mandelin kommentiert die Urteile wie folgt: „Die Gerichte haben die vom Polizeipräsidium aufgeführten Auflagen komplett zerpflückt. Das ist ein gleich zweifacher Sieg für die Versammlungsfreiheit! Wir sehen uns bestätigt darin, dass die Gründe für die Blockadeversuche unseres Protestcamps eindeutig politisch motiviert sind. Doch der Protest gegen Abschiebungen lässt sich nicht aufhalten: Wir lassen nicht zu, dass mit dem geplanten Abschiebezentrum vor den Toren Berlins ein gigantisches Projekt der Entrechtung und Menschenverachtung entsteht!“
Mit dem Protestcamp möchte die Initiative Abschiebezentrum BER verhindern sowohl auf den am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) geplanten Bau eines Abschiebezentrums als auch die aktuelle Abschiebepraxis aufmerksam zu machen. Geplant ist ein umfangreiches Programm mit Workshops, Podiumsdiskussionen, Konzerten, Filmen, Theater, Ausstellungen, Sport, Kinderprogramm, einer Bibliothek und einer Demonstration am Montag, den 5. Juni. Zu den zahlreichen teilnehmenden Organisationen des Camps gehören u.a. Abolish Frontex, No Border Assembly, Bleiberecht statt Chancenfalle, Ihr seid keine Sicherheit!, Bündnis gegen Abschiebehaft und die Refugee Law Clinic.
„Schönefeld soll zu einem Hotspot für Abschiebungen, Inhaftierungen und Asylschnellverfahren werden – wir machen es zu einem Hotspot des Widerstands. Das Abschiebezentrum ist ein weiterer, skandalöser Höhepunkt der europäischen Abschottungspolitik, die tagtäglich Menschen entrechtet und tötet. Doch jeden Tag findet auch zigfacher Widerstand gegen das europäische Grenzregime statt, etwa wenn Migrant*innen durch ihre alltägliche Praxis Grenzen zurückweisen. Gemeinsam treten wir der neokolonialen und rassistischen Politik entgegen und stehen ein für das Recht auf Bewegungsfreiheit!“
Pressekontakt:
Sulti Mandelin, Tel: +49 152 15671313
Email: Communication-stopdeportation@riseup.net
Homepage: https://abschiebezentrumverhindern.noblogs.org/
Vergangene Pressemitteilungen:
https://abschiebezentrumverhindern.noblogs.org/post/2023/05/25/behorden-versuchen-protestcamp-zu-verhindern/
https://abschiebezentrumverhindern.noblogs.org/post/2023/05/26/erfolg-fur-die-versammlungsfreiheit-initiative-abschiebezentrum-ber-verhindern-gewinnt-klage/
Instagram: stopdeportationcenter_ber
Twitter: @Abschiebez_BER
Hintergrund
Die Versammlungsbehörde in Cottbus hatte versucht, das geplante Protestcamp in der Nähe des Flughafens BER in Schönefeld (Brandenburg) mit allen Mitteln zu verhindern. Nachdem der Genehmigungsprozess für die angemeldete Versammlung über sechs Wochen hinausgezögert wurde, wurde nur eine Woche vor dem Camp auch die zweite für das Camp angefragte Fläche mit dem Verweis auf Naturschutzbedenken abgelehnt. Da auf derselben Fläche andere Veranstaltungen wie Festivals stattfinden können, warfen die Veranstaltenden der Behörde vor, Gründe vorzuschieben. Diese Auffassung wurde im Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt – die vorgebrachten Belange des Biotop- und Artenschutzes und der Flugsicherheit würden die Verlegung des Versammlungsortes nicht rechtfertigen und das Camp hätte ausreichend Maßnahmen für deren Sicherung getroffen. Zahlreiche der von den Behörden erlassenen Auflagen wurden mit dem Urteil als rechtswidrig und unverhältnismäßig beurteilt.
Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg hatte am Freitag Beschwerde gegen den Beschluss des VG Potsdams eingelegt. Der Antrag wurde am späten Freitagabend vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen und das Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die erlegten Auflagen in einer Eilentscheidung bestätigt. In dem Bescheid heißt es dazu: „Dass die intensive Nutzung des Areals durch Reiter mit ihren Pferden, Spaziergänger mit ihren Hunden und kommerziell geführte Quad-Gruppentouren das Gelände erheblich weniger beeinträchtigt als die angemeldete Versammlung, überzeugt den Senat angesichts des eingereichten und vom Antragsgegner nicht in Zweifel gezogenen Bildmaterials nicht.“