Neue Recherchen von Frag den Staat decken weitere vergaberechtliche Ungereimtheiten rund um das Abschiebegefängnis am BER auf!

Beim geplanten Abschiebezentrum am BER geht es nicht „nur“ um mehr Abschiebungen und mehr Abschiebehaft, sondern auch um richtig viel Geld: Mehrere hundert Millionen Euro hat das Land Brandenburg allein für Mieten und Pachten in den Haushalt eingestellt. Ein Investor soll das Abschiebegefängnis bauen, das Land Mieter werden. Obwohl es um so viel Geld geht, wurde der Bauauftrag ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Neue Recherchen der Rechercheplattform Frag den Staat in Kooperation mit dem Tagesspiegel weisen auf zahlreiche vergaberechtliche Ungereimtheiten hin.

5 Fakten zum Abschiebeinvestor Harder und zum „Vergabeverfahren“:

  1. Der Abschiebeinvestor Harder ist wegen einer Schmiergeldaffäre vorbestraft. Sein Geschäftsmodell besteht darin, bundesweit Gewerbeimmobilien zu errichten, diese aber nicht zu verkaufen, sondern langfristig zu vermieten.
  2. Obwohl es um hunderte Millionen Euro geht, wurde der Bauauftrag für das Abschiebezentrum ohne öffentliches Vergabeverfahren vergeben. Denn kurz nachdem die ersten Planungen für ein Abschiebezentrum in Flughafennähe begonnen hatten, kaufte Harder einen Teil der Grundstücke, auf denen das Projekt später gebaut werden sollte, und sicherte sich später die Kaufoption für weitere Grundstücke. Bis heute gehören Harder aber nicht alle relevanten Grundstücke.
  3. Um das gesetzlich vorgeschriebene Vergabeverfahren zu umgehen, argumentiert das Land Brandenburg mit einem alten Rechtsgutachten. Dieses stammt aus dem Jahr 2018 und gibt nicht einmal den aktuellen Planungsstand wieder! Auch nach Einschätzung von Transparency International hätte die Erweiterung der für das Abschiebezentrum vorgesehenen Flächen zu einer Überprüfung führen müssen. Denn bei so teuren Projekten steige ohne Wettbewerb und Transparenz das Korruptionsrisiko.
  4. Aufgrund der vergaberechtlichen Ungereimtheiten und daraus resultierenden Bedenken hat sich der Bund aus den ursprünglichen Planungen teilweise zurückgezogen. Das Rückführungsgebäude des Bundes zur Abwicklung von Abschiebungen unter Ägide der Bundespolizei ist zwar nicht mehr Teil des Abschiebezentrums, soll aber weiterhin an anderer Stelle entstehen. Brandenburg hält trotzdem am Abschiebeinvestor fest.
  5. Aus den veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass sich Brandenburg für 25 Jahre an den Investor bindet – selbst die Bundespolizei spricht hinsichtlich der geplanten Mietdauer von einem „Knebelungsvertrag“.

Was bedeutet das für das Abschiebezentrum? Was heißt das für uns? Die Recherchen von Frag den Staat und Tagesspiegel reihen sich ein in eine Serie von Ungereimtheiten rund um das geplante Abschiebegefängnis am BER! Leider heißt das nicht, dass deshalb kein Abschiebezentrum am BER entstehen soll. Der Bund will das „Rückführungsgebäude“ separat errichten, die übrigen Gebäude des Abschiebezentrums sollen wie geplant mit Abschiebeinvestor Harder entstehen. Bereits heute werden am Flughafen BER geflüchtete Menschen inhaftiert, durchlaufen rechtsstaatlich fragwürdige Schnellverfahren und werden abgeschoben. Für uns ist klar: Kein Abschiebegefängnis am BER – ob mit oder ohne Harder!

Hier mehr erfahren:
https://fragdenstaat.de/blog/2024/07/03/der-flughafen-aller-probleme/
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/sperrfrist-frei-ab-16-uhr-ber-abschiebezentrum-neue-ungereimtheiten-bei-315-millionen-projekt-11940032.html


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